EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll erneut verschoben werden
EU-Parlament und Rat sind sich einig: Die EU-Entwaldungsverordnung soll um ein Jahr verschoben werden. Stimmt final auch die EU-Kommission zu, kann die Änderungsverordnung noch in diesem Jahr beschlossen und veröffentlicht werden, sodass die EUDR erst zum 30. Dezember 2026 in Kraft tritt.
Um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, will die EU die unregulierte Rodung von Wäldern verhindern. Die hierfür verabschiedete EUDR-Verordnung 2023/1115 regelt die hierzu die Bereitstellung, sowie die Exporte und Importe von Rohstoffen und Erzeugnissen wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz, die mit der Schädigung von Wäldern in Verbindung stehen.
Die EUDR verpflichtet deshalb Unternehmen dazu nachzuweisen, dass die oben genannten Produkte nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurde, dass die Herstellung nach den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt ist und dass für sie eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Ursprünglich sollte die EUDR ab Ende 2024 gelten, doch die technischen und praktischen Voraussetzungen für eine rechtssichere Anwendung waren noch nicht gegeben. Nach Protesten aus der Wirtschaft, verschob die EU-Kommission den Geltungsbeginn um zwölf Monate. Zwischenzeitlich gibt es einen Konsens zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Rat sowie dem EU-Parlament bezüglich einer weiteren Verschiebung bis zum 30.12.2026.
Geplante Änderungen
- Folgende Änderungen hat das Europäische Parlament am 26. November 2025 beschlossen:
- Ale Unternehmen ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung erhalten.
- Für große Marktteilnehmer und Händler gelten die Verpflichtungen ab 30. Dezember 2026.
- Mikro- und Kleinunternehmen: Verpflichtungen gelten ab 30. Juni 2027.
- Sorgfaltserklärungen müssen nur von den Erstinverkehrbringern auf dem EU-Markt abgegeben werden.
- Für kleine Primärbetreiber ist eine einmalige vereinfachte Erklärung vorgesehen.
- Bis zum 30. April 2026 soll eine „Vereinfachungsprüfung“ der EUDR erfolgen..
Wichtige Einschränkung
Streng genommen hat sich das Gesetz bisher nicht geändert.
Bis die Änderungsverordnung verabschiedet und veröffentlicht ist, bleiben die gesetzlichen Anwendungstermine 30. Dezember 2025 / 30. Juni 2026 bestehen. Unternehmen sollten daher ihre Vorbereitungen fortsetzen, können aber vernünftigerweise davon ausgehen, dass sich die Anwendung um ein Jahr verschiebt, sofern die Institutionen den Prozess im Dezember abschließen.
Was bedeutet das für DACHSER Kunden?
Die bisherigen Prozesse zur Vorlage der Sorgfaltserklärung gelten weiterhin, bis die Verschiebung offiziell bestätigt ist. Wir empfehlen, die Vorbereitungen nicht zu unterbrechen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Weitere Informationen finden Sie hier: EU deforestation law: Parliament supports simplification measures | News | European Parliament
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei DACHSER. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und sorgen für einen reibungslosen Ablauf während der Feiertage.